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   OVG Sachsen, 23.09.2010 - 2 B 285/10   

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https://dejure.org/2010,27327
OVG Sachsen, 23.09.2010 - 2 B 285/10 (https://dejure.org/2010,27327)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.09.2010 - 2 B 285/10 (https://dejure.org/2010,27327)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. September 2010 - 2 B 285/10 (https://dejure.org/2010,27327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsUrlVO § 13 Abs. 1 Nr. 6
    Sonderurlaub, Gewerkschaft, Delegiertentag, Vorstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sonderurlaub unter Beibehaltung der Dienstbezüge für die Teilnahme an Sitzungen eines überörtlichen Gewerkschaftsverbandes oder Beamtenverbandsvorstands; Freistellung vom Dienst für ein Mitglied des Landesvorstands der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sonderurlaub unter Beibehaltung der Dienstbezüge für die Teilnahme an Sitzungen eines überörtlichen Gewerkschaftsverbandes oder Beamtenverbandsvorstands; Freistellung vom Dienst für ein Mitglied des Landesvorstands der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 22.09.2010 - 2 B 280/10

    Bewilligung von Urlaub für die Teilnahme an Landesdelegiertentagen gem. § 13 Abs.

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.09.2010 - 2 B 285/10
    Dies steht zugleich der Annahme entgegen, die Teilnahme von Vorstandsmitgliedern an Landesdelegiertentagen sei mit der Teilnahme an Landesvorstandssitzungen gleichzustellen; vielmehr sind die Vorstandsmitglieder insoweit wie "einfache" Delegierte der Landesdelegiertentagen zu behandeln, denen ein Anspruch auf Gewährung von Urlaub unter Belassung der Bezüge nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 SächsUrlVO nicht zusteht (vgl. Senatsbeschl. v. 22.9.2010 - 2 B 280/10 - ).

    An Delegiertentagen teilnehmenden Vorstandsmitgliedern ist es deshalb ebenso wie Delegierten (vgl. Senatsbeschl. v. 22.9.2010 - 2 B 280/10 -) zumutbar, hierfür Erholungsurlaub oder Arbeitszeitguthaben in Anspruch zu nehmen.

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 56.84

    Weiterführung - Personalakten - Referendar - Rechtsanwalt - Laufende Akten -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.09.2010 - 2 B 285/10
    Er kann zwar den Sonderurlaub nicht mehr antreten, wohl aber auf diese Weise die Rechtswirkungen des Erholungsurlaubs oder des Arbeitszeitausgleichs beseitigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1987, ZBR 1987, 277).
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.09.2010 - 2 B 285/10
    Der Verordnungsgeber hat sie auf bestimmte gewerkschaftliche Tätigkeiten und/oder auf ein zeitmäßig eng begrenztes Maß zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1985, NVwZ 1986, 743; Urt. v. 29.1.1991, DVBl. 1992, 101).
  • OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 28/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von Beihilfe trotz Vorwegnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.09.2010 - 2 B 285/10
    Dieser ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 78 Abs. 3 SächsVerf) in diesen Fällen nur geboten, wenn dem Antragsteller ohne die begehrte Regelung bis zur Entscheidung in der Hauptsache unwiederbringliche, nicht mehr rückgängig zu machende Rechtsverluste oder sonstige schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2010 - 2 B 28/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 06.01.2014 - 2 A 394/13

    Beamter Sonderurlaub, Landesdelegiertentag, Gewerkschaft

    2 Das Verwaltungsgericht hatte die Klage auf Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger für die Teilnahme am 6. Ordentlichen Landesdelegiertentag der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen, am 24. September 2010 Sonderurlaub zu gewähren, unter Hinweis auf den Beschluss des Senats im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes vom 23. September 2010 - 2 B 285/10 - und die darin enthaltenen Rechtsausführungen abgewiesen.

    Soweit in dem bereits genannten Beschluss des Senats auf die Vorschriften eingegangen wird, so ist dies im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nach summarischer Prüfung und unter Anwendung des Maßstabes der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der einem Anspruch des Klägers entgegenstehenden behördlichen Entscheidung ergangen (vgl. den Beschluss des Senats vom 23. September 2010 a. a. O., Seite 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - 6 E 1034/19

    Beschwerde Streitwert Sonderurlaub

    Ebenso: BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 B 25.11 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 19. November 2010 - 2 A 10723/10 -, juris Rn. 31; ;Bayr. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 6 ZB 14.2773 -, juris Rn. 20; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 1 B 416/15 -, juris Rn. 5 und Sächs. OVG, Beschluss vom 23. September 2010 - 2 B 285/10 -, juris Rn. 21. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Januar 2009 - 4 S 111/06 -, juris Rn. 35; OVG Saarl., Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 1 W 39.04 -, juris Rn. 30.
  • VG Düsseldorf, 15.02.2013 - 13 K 4442/12

    Politische Zwecke

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Februar 1990 - 4 S 2949/89 , juris, Rdn. 21; siehe auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. September 2010 2 B 285/10 -, juris, Rdn. 18.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - 6 E 144/13

    Bestimmung des Streitwerts einer auf Gewährung von Sonderurlaub gerichteten Klage

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. September 2009 - 6 B 1236/09 -, vom 27. Oktober 2006 - 6 A 4983/04 - und vom 12. Mai 2003 - 6 A 1983/02 - auch OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 E 1239/06 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 1 L 164/11 - Sächs. OVG, Beschluss vom 23. September 2010 - 2 B 285/10 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 4 S 111/06 -, jeweils juris.
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